Hast du schon die richtige Krankenversicherung für dein Auslandsstudium?

Diese Dinge musst du wissen, wenn du im Ausland studieren willst!

Über 100.000 Deutsche studieren jährlich im Ausland. Immer mehr entscheiden sich dabei für weit entfernte Länder.
Ein Auslandsstudium ist eine tolle Gelegenheit, Erfahrungen und Eindrücke zu sammeln. Damit du unbeschwert reisen kannst, verraten wir dir, worauf du bei deiner Krankenversicherung achten musst!

Denn viele Studenten sind während ihres Auslandsstudiums nur unzureichend oder gar nicht krankenversichert, ohne es zu wissen!

Vermeide diese Fehler!

  • Mit meiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhalte ich im Ausland die gleichen Leistungen wie in Deutschland.
  • Eine Reisekrankenversicherung reicht für mein Auslandssemester vollkommen aus.
  • Bin ich in Deutschland nicht mehr immatrikuliert, muss ich mich im Studienland versichern.

Wie muss ich mich während eines Auslandssemesters krankenversichern?

Das hängt davon ab, wo du studierst und ob sich dein Wohnsitz noch in Deutschland befindet. Studierst du 1 oder 2 Semester im europäischen Ausland, ist dies in der Regel der Fall. Verlegst du dein Studium aber ins Ausland, oder ziehst du in Länder außerhalb Europas, bist du meist auch dort gemeldet.

Ich studiere in einem EU- oder EWR-Land, der Schweiz oder dem Vereinigtem Königreich und habe meinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland:

Dann bist du über deine deutsche Krankenversicherung abgesichert. Mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) kannst du auch im Ausland zum Arzt gehen.

Aber Vorsicht: Es werden nur die Leistungen erstattet, die einem gesetzlich versichertem Menschen im jeweiligen Land zustehen. Nicht alles, was deine Krankenkasse in Deutschland bezahlt, wird dir auch im Ausland erstattet. In den meisten Ländern zahlen Patienten einen gewissen Teil Ihrer Behandlungskosten selbst. Es kann deshalb passieren, dass du Teile oder auch eine gesamte Behandlung privat bezahlen musst. Auch viele Medikamente musst du im Ausland selbst zahlen.

Deshalb raten wir dir dringend zu einer privaten Zusatzversicherung! Diese bekommst du bereits für wenige Euro und sie schützt dich im Ernstfall vor hohen Kosten und du bekommst im Notfall sogar den Rücktransport in dein Heimatland erstattet!

Ich studiere außerhalb der EU-, EWR-Staaten, der Schweiz und des Vereinigten Königreiches und bin nicht mehr in Deutschland immatrikuliert:

Dann kannst du dich entweder im jeweiligen Land privat krankenversichern oder eine internationale Krankenversicherung abschließen. Mit einer Internationalen Krankenversicherung bleibst du flexibel, wenn du z.B. vom Studienland aus in weitere Länder verreist und du kannst diese bequem vor der Reise von zu Hause aus abschließen.

Eine lokale Krankenversicherung lohnt sich für dich vor allem dann, wenn du planst sehr lange im Land zu bleiben, die Sprache ausreichend sprichst, um auch medizinische Belange zu klären und die örtlichen Gegebenheiten kennst.

Ein großer Vorteil einer Internationalen Krankenversicherung ist deutsch und englischsprachiges Personal, dass dich im Notfall unterstützt. Zusatzleistungen wie einen kostenlosen Rücktransport in dein Heimatland kannst du auch nur bei einer Internationalen Krankenversicherung mitversichern. Das gibt dir im Notfall die Sicherheit immer wieder zurück zu deiner Familie zu kommen.

Welche Krankenversicherung ist die Richtige für mein Auslandsstudium?

  • Flexible Laufzeit von 1 Monat bis zu 5 Jahren
  • Kein Selbstbehalt
  • freie Arztwahl
  • 24 Stunden Notfall-Hotline
  • Rücktransport nach Deutschland
  • Europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz inkl. USA

*Weiterleitung zum englischen IMG Tarifrechner

Haben Sie noch Fragen?

Ich habe bereits eine Reisekrankenversicherung, die 1 Jahr lang gültig ist. Reicht diese für mein Auslandssemester?

Nein! Die Aufenthaltsdauer einer Reisekrankenversicherung ist immer begrenzt. Meist darfst du dich damit nicht länger als 8 Wochen am Stück im Ausland aufhalten. Ein Studium oder eine Arbeit werden zudem ausgeschlossen.

Mit einer Reisekrankenversicherung riskierst du deshalb, dass du auf allen Kosten sitzenbleibst, weil die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden!

Ist währen des Studiums im Ausland auch eine Urlaubsreise in ein anderes Land versichert?

Solange du dich in den Ländern aufhältst, die von deiner Auslandskrankenversicherung abgedeckt sind, kannst du während deines Studiums reisen, so viel du möchtest.

Mit einer Europaweiten Abdeckung bist du aber während eines Urlaubs in Ägypten nicht krankenversichert.

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Wichtiger Hinweis zur Studenten Krankenversicherung!

Die Krankenversicherung „World Study“ für Ihr Auslandsstudium deckt keine bestehenden Erkrankungen ab. Wenn Sie z.B. regelmäßig Medikamente benötigen, decken Sie sich vor Reiseantritt mit ausreichend Vorrat ein oder sorgen Sie für eine Nachschubmöglichkeit aus dem Heimatland. In Ihrem Heimatland ist die Krankenversicherung nicht gültig.
Die Krankenversicherung gilt nur für die Zeit Ihres Studiums und nur bei legalem Aufenthalt im jeweiligen Land.

*Weiterleitung zum englischen IMG Tarifrechner

AUSGEZEICHNET
Basierend auf 40 Bewertungen
Hartwig Plank
12/10/2021
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Es wurde sich für die Beratung ausgiebig Zeit genommen, sehr professionell!

Karlin Baader
11/10/2021
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Ich fühle mich rundum gut aufgehoben. Mega Service.

Adalrik Laine
08/10/2021
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Vielen Dank für die tolle Beratung!

Fabio Dolata
20/09/2021
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Gernot Dolata
03/08/2021
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Top Unternehmen

Fonteyne Augenstein
28/06/2021
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Das Team drängt auf keinen Abschluss und rät im Zweifelsfall sogar davon ab. Ich bin sehr zufrieden, weiter so!

Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung:

Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet. Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).

Verweise:

1. Bis zum 69. Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70. Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann