Privat oder gesetzlich versichern?

Lohnt sich der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in eine Gesetzliche?

Alles Wissenswerte in Kürze:

  • Manche Menschen in Deutschland können sich zwischen zwei Krankenversicherungssystemen entscheiden: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
  • Nicht jeder hat die Wahl zwischen beiden Versicherungssystemen. Wir informieren Sie, ob Sie sich auch privat krankenversichern können.
  • Beide Versicherungssysteme haben Vor- und Nachteile. Erfahren Sie, was für eine PKV und was für eine GKV spricht.
  • Es heißt, der Wechsel zwischen einer PKV und einer GKV sei schwer oder unmöglich.  Wir klären auf, was Mythos ist und was wirklich stimmt!
  • Sie kennen die Unterschiede, sind sich aber immer noch unsicher, welches System am besten zu Ihnen passt? Wir beraten Sie gerne!
  • Sie haben sich entschlossen, ins jeweils andere Versicherungssystem zu wechseln? Wir zeigen Ihnen, wie Sie von der PKV zur GKV wechseln – auch wenn Sie älter als 55 Jahre als sind.

Wissenswertes zum Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

Sie haben die Wahl zwischen einer privaten (PKV) und einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Dann sollten Sie sich intensiv Gedanken darüber machen, welche Versicherung für Sie die beste ist, bevor Sie einen Vertrag abschließen!
Ein Wechsel zwischen den Versicherungssystemen ist nämlich schwierig und immer mit Aufwand verbunden.
Ab einem Alter von 55 Jahren sieht der Gesetzgeber einen Wechsel der Krankenversicherung von einer privaten hin zu einer gesetzlichen gar nicht mehr vor.
Bevor Sie also im Alter oder in schwierigen Lebenssituationen durch zu hohe Beiträge oder falsche Leistungen zu stark belastet werden, sollten Sie sich frühzeitig mit Ihrer Krankenversicherung beschäftigen.
Wir von Tutario haben uns darauf spezialisiert, die richtige Krankenversicherung für Sie zu finden und Ihnen den Wechsel zu ermöglichen, egal in welchem Alter!

Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Versicherung zu finden:

GKV oder PKV?

Sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung haben Vor- und Nachteile. Ein großer Unterschied sind die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die jeweilige Versicherung abschließen zu können. Während nahezu jeder, egal ob angestellt, selbstständig, Hausmann- oder Hausfrau, Studentin oder Student, Rentnerin, Beamtin und Pensionärin eine gesetzliche Krankenversicherung wählen kann, ist es umgekehrt nicht so einfach. Privat versichern dürfen sich nämlich nur Selbstständige, Beamte und alle Arbeitnehmer, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 62.550 Euro pro Jahr überschreitet. Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen beschäftigen.
Wir haben für Sie eine Entscheidungshilfe erstellt, anhand der Sie feststellen können, welches Versicherungssystem sich besser für Sie eignet. Jeder Lebenslauf ist einzigartig und es gibt noch mehr Aspekte zu beachten, als die hier aufgeführten. Daher sollten Sie sich vor einer Entscheidung auf jeden Fall noch einmal individuell von einem Versicherungsexperten beraten lassen.

Privat oder gesetzlich versichern?

Vorteil Private Krankenversicherung Vorteil Gesetzliche Krankenversicherung

Sind Sie sicher, dass Sie auch im Alter noch hohe Krankenkassenbeiträge bezahlen können?

Ja: Wenn das für Sie kein Problem ist und Ihnen die Leistungen der privaten Krankenversicherung wichtig sind, dann spricht nichts gegen eine PKV. Zu hohe Versicherungsbeiträge im Alter sind übrigens ein häufiger Grund für finanzielle Engpässe.

Nein: Für Sie ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl. Beachten Sie: Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist besonders im Alter schwierig und mit Aufwand verbunden. Wechseln Sie deshalb rechtzeitig - auch im Hinblick auf die Krankenversicherung der Rentner.

Können und wollen Sie Arzthonorare für sich und ggf. auch für Familienmitglieder begleichen bevor Ihre Krankenkasse zahlt?

Ja: Dann ist eine Mitgliedschaft in einer PKV kein Problem für Sie.

Nein: Die GKV ist für Sie die bessere Wahl. Sie zahlt die Behandlung direkt an den Rechnungssteller.

Haben Sie Kinder oder planen Sie Kinder zu bekommen?

Nein: In der privaten Krankenversicherung müsste jedes Kind und auch Ihr(e) EhepartnerIn zusätzlich versichert werden. Wenn Sie keine Familie planen, ist die PKV vielleicht günstiger für Sie.

Ja: Kinder bis zum 25. Lebensjahr und Ihr Ehepartner können in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Sie sparen daher in der GKV viel Geld.

Sind Ihnen alternative Heilmethoden wichtig?

Ja: Eine PKV erstattet Ihnen häufig viele Heilmethoden. Das spricht definitiv für eine PKV.

Nein: Welche Leistungen bei alternativen Heilmethoden von der GKV übernommen werden, hängt stark von der jeweiligen Krankenkasse ab. Sind Ihnen solche Behandlungen nicht wichtig, ist eine GKV in diesem Fall aber völlig ausreichend.

Haben Sie chronische Erkrankungen oder Vorerkrankungen?

Nein: Neben dem Alter beeinflussen auch ihr Gesundheitsrisiko und die vorraussichtlichen Behandlungskosten die Höhe der Beitäge. Wenn Sie gesund und jünger als 35 Jahre sind, ist eine PKV in der Regel erst einmal günstiger für Sie. Bei Vorerkrankungen müssen Sie dagegen mit teilweise hohen Risikozuschlägen oder sogar mit einer Ablehnung rechnen.

Ja: Bei einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es vor Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung. Liegt Ihr Risiko zu erkranken über dem Durchschnitt, oder sind Sie bereits auf Medikamente angewiesen, zahlen Sie in der GKV trotzdem nicht mehr als andere.

Sind Ihnen Annehmlichkeiten wie Chefarztbehandlung oder 1/2 Bett-Zimmer wichtig?

Ja: Das spricht für eine private Krankenversicherung. Neben solchen Zusatzleistungen, haben Sie in der PKV immer auch freie Arztwahl und Sie bekommen häufig schneller Termine.

Nein: Wenn die Grundversorgung für Sie ausreichend ist, dann ist die GKV für Sie die günstigere Versicherung. Sie können diese Leistungen als gesetzlich Versicherter aber auch über eine private Zusatzversicherung erhalten.

Sind Ihnen ein guter Zahnersatz und die Erstattung von Brillen wichtig?

Ja: Eine private Krankenkasse zahlt hier deutlich mehr. Allerdings können Sie solche Leistungen auch über eine private Zusatzversicherung absichern lassen.

Nein: Dann ist die gesetzliche Krankenversicherung für Sie ausreichend.

Benötigen Sie eine Kinderbetreuung im Krankheitsfall?

Nein: Diese Leistung muss in der PKV in der Regel als teuere Zusatzleistung hinzugebucht werden.

Ja: Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Kinderbetreuung unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Sie sind jung, gesund und möchten keine weiteren Familienmitglieder mitversichern?
  • Für die zusätzlichen Leistungen können und wollen Sie auch im Alter hohe Beiträge zahlen?
  • Dann ist eine private Krankenversicherung genau das richtige für Sie!
  • Sie möchten Familienmitglieder kostenlos mitversichern, hatten schon mal die ein oder andere medizinische Behandlung oder Sie haben eine chronische Erkrankung?
  • Zusätzliche Leistungen sind Ihnen nicht so wichtig? Dafür möchten Sie lieber bezahlbare Beiträge bis ins hohe Alter?
  • Dann ist eine gesetzliche Krankenversicherung genau das richtige für Sie!

Weitere Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung:

Die Gesundheitsprüfung in der PKV

Eine private Krankenkasse muss Ihr persönliches Krankheitsrisiko kennen, um Ihnen einen passenden Vertrag anbieten zu können. Schließlich müssen die Beiträge und Leistungen für Sie und die Krankenkasse noch attraktiv sein. Ihre Versicherung möchte ja schließlich auch Geld verdienen.

Bei vorangegangen medizinische Behandlungen oder chronischen Erkrankungen erhebt die Versicherung deshalb einen Risikozuschlag oder bietet Ihnen gar keinen Vertrag an.

Eine solche Gesundheitsprüfung gibt es bei einer gesetzlichen Krankenkasse nicht.

Sind Sie aber erstmal Mitglied einer privaten Krankenversicherung, steigen Ihre Beiträge wegen neu hinzugekommenen Erkrankungen nicht mehr an.

Vorsicht! Abhängigkeit von Ihrer PKV!

Eine Gesundheitsprüfung, ihr zunehmendes Alter und die Altersrückstellung führen schnell zu einer Abhängigkeit von Ihrer privaten Krankenkasse.

  • Beim Wechsel in eine andere private Krankenkasse verlieren Sie Ihre Altersrückstellung.
  • Die Konditionen bei der neuen Krankenkasse werden zwangsweise schlechter sein, weil Sie mit steigendem Alter nicht mehr von günstigen Tarifen profitieren.
  • Eine Gesundheitsprüfung im fortgeschrittenen Alter kann zu  Risikozuschlägen oder zur Ablehnung führen.

Deshalb lohnt sich der Wechsel in eine andere private Krankenkasse in der Regel nicht. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie Ihr PKV besonders sorgfältig auswählen.

Sonderrolle Privatpatient

Als Privatpatient genießen Sie in Deutschland bei vielen Ärzten nach wie vor eine bevorzugte Behandlung. Das liegt daran, dass Ärzte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten häufig das 2,5-fache Honorar abrechnen dürfen. Das führt dazu, dass Sie in der Regel schneller einen Termin bekommen. Zudem haben Sie freie Arztwahl. Sie können also selbst bestimmen, wo Sie sich behandeln lassen. Gesetzlich versicherte können dagegen keine Ärzte aufsuchen, die nur Privatpatienten behandeln.

Bei neuen und teureren Behandlungsmethoden können Ärzte sogar den 3,5-fachen Gebührensatz über die PKV abrechnen. Ob solche Therapien einen Vorteil bieten, ist allerdings häufig umstritten.

Die gesetzliche Grundversorgung in Deutschland ist gut. Wer sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet, muss zwar auf einige Privilegien verzichten, wird aber immer ausreichend gut behandelt. Einige Annehmlichkeiten wie Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder unauffälligen Zahnersatz können Sie jederzeit über private Zusatzversicherungen absichern.

Risiko: Die Beitragsentwicklung im Alter

Das Alter spielt eine besonders große Rolle bei der Berechnung der Beiträge in einer privaten Krankenkasse. Eine private Krankenversicherung ist – auch wenn Sie gesund sind und keine Vorerkrankungen haben – ab einem Alter von 40 Jahren häufig schon sehr teuer. Ab diesem Zeitpunkt rechnet Ihre Versicherung mit steigenden Behandlungskosten.

Um stark ansteigende Beiträge im Alter zu vermeiden, können Sie über eine sogenannte Altersrückstellung vorsorgen: Dabei zahlen Sie in jungen Jahren bereits etwas höhere Beiträge. Ein Teil des Beitrages wird dann von Ihrem Versicherer für das Alter zurückgestellt, sodass Sie später auf dieses Polster zurückgreifen können und Ihre Beiträge nicht mehr so stark steigen.

Treten Sie erst mit 35 oder 40 Jahren in eine PKV ein, bleibt Ihnen nur noch wenig Zeit über die Altersrückstellung vorzusorgen. Ihre Beiträge werden deshalb im Alter viel höher sein als bei Menschen, die bereits früh privat krankenversichert waren.

Zu hohe Beiträge im Alter sind mit Abstand der häufigste Grund, warum privat Versicherte gerne wieder in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten.

Wechsel von der PKV zurück in die GKV

Warum ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung so schwierig?

Eine private Krankenversicherung kalkuliert mit Ihrem persönlichen Risiko. Wenn Sie jung und gesund sind, gehen Sie wahrscheinlich nur selten zum Arzt. Deshalb sind die Beiträge in der PKV anfangs auch günstiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Obwohl Sie weniger bezahlen, erhalten Sie als Privatpatient zusätzlich noch bessere Leistungen, bekommen häufig schneller einen Termin und haben die freie Arztwahl. Das macht die PKV für junge Menschen sehr attraktiv. Da Sie im Alter aber wahrscheinlich häufiger einen Arzt aufsuchen müssen – sei es wegen Vorsorgeuntersuchungen oder zur Behandlung von Krankheiten – steigen Ihre Behandlungskosten dann exponentiell an.

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Solidarprinzip. Junge und gesunde Menschen zahlen etwas mehr, als sie eigentlich müssten und unterstützen so mit ihren Beiträgen ältere und kranke Menschen. Die gesamte Solidargemeinschaft muss genug Geld aufbringen, wie nötig ist, um alle Mitglieder ausreichend gut zu behandeln.

Würden sich nun viele junge und gesunde Menschen privat versichern, um von den Vorteilen zu profitieren und im Alter aus Kostengründen in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, würde das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr funktionieren. Alle Mitglieder müssten dann höhere Beiträge bezahlen.
Aus diesem Grund erschwert der Gesetzgeber den Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Der umgekehrte Weg ist dagegen meist relativ unkompliziert, sofern Sie die Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung erfüllen.

Gibt es Alternativen zum Wechsel in die GKV?

Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind zu hoch? Dann prüfen Sie zuerst, ob es innerhalb Ihrer Krankenkasse günstigere Tarife für Sie gibt. Der Wechsel in eine andere private Krankenkasse ist häufig eher nachteilig.
Dass Sie beim Wechsel zur Konkurrenz Ihre Altersrückstellung verlieren und sich einer neuen Gesundheitsprüfung unterziehen müssen, weiß leider auch Ihre Krankenkasse. Daher hat sie wenig Interesse, Ihnen einen günstigeren Tarif anzubieten. Lassen Sie sich davon aber nicht beirren.

Nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Sie Anspruch auf einen Wechsel in einen anderen Tarif. Beispielsweise können Sie jederzeit Ihre Leistungen auf das gesetzliche Niveau absenken, indem Sie den Standardtarif wählen.
Der Wechsel in eine andere private Krankenkasse lohnt hingegen nur selten, da Sie dann nicht mehr von Ihrer Altersrückstellung profitieren.

Ob der Standardtarif Ihrer PKV sinnvoller ist, als der Wechsel in die GKV kann ein sachkundiger Berater leicht für Sie prüfen.

Wie kann ich zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen fast immer möglich. Um wechseln zu können, müssen Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse werden.

Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie im folgenden Abschnitt. Sie sind sich unsicher, wie oder ob Sie die Kriterien für eine Versicherungspflicht erfüllen? Gerne beraten Sie unsere Versicherungsexperten unverbindlich und kostenlos!

Gerne beraten wir Sie kostenlos zum Wechsel von der PKV in die GKV

Als Selbstständiger zurück in die GKV wechseln.

Als Angestellter zurück in die GKV wechseln

Sie sind Angestellter und Ihre Versicherungsbeiträge sind Ihnen zu hoch? Sie möchten deshalb lieber in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln? Dann haben Sie genau zwei Möglichkeiten:

  1. Sie senken Ihr Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze und werden damit versicherungspflichtig.
  2. Sie melden sich arbeitslos. Um als Arbeitnehmer versicherungspflichtig zu werden, reicht es sogar, wenn Sie lediglich einen Tag arbeitslos gemeldet sind.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Ihren Wechselwunsch. Sicherlich lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden, bei der Sie am Ende wieder versicherungspflichtig werden und sich trotzdem beruflich und finanziell nicht einschränken müssen.

So können Sie beispielsweise für eine gewisse Zeit Ihre Stunden reduzieren, oder Sie nehmen Pflege- oder Kindererziehungsurlaub. Wer befürchtet, dass die Teilzeitstelle zum gewünschten Zeitpunkt nicht mehr aufgestockt wird, den können wir beruhigen. Die neu geschaffene Brückenteilzeit garantiert vielen Arbeitnehmern die Rückkehr zum alten Gehalt und schafft somit Sicherheit.

Arbeitnehmer sollten beim Wechsel auf das Timing achten. Nur wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens zu 90% Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben Sie Anspruch auf die sehr günstige Krankenversicherung der Rentner.

Gerne beraten Sie unsere Versicherungsexperten zu diesem Thema genauer.

Wechsel in die GKV über 55 Jahre

Können Sie auch im höheren Alter oder als Rentner noch zurück in die GKV wechseln?

Auch wenn vielerorts geschrieben wird, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab einem Alter von 55 Jahren nicht mehr möglich ist, stimmt das nicht!

Zwar möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Sie in jungen Jahren von den günstigen Tarifen in der privaten Krankenversicherung profitieren und später in eine günstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dennoch können Sie unter gewissen Umständen auch nach dem Erreichen des 55. Lebensjahres noch in die GKV wechseln.

Die Neuregelung der Vorversicherungszeiten im Jahr 2017 zum Beispiel ermöglicht es über einer halben Million Rentner wieder in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner zu wechseln. Seit dem werden Ihnen nämlich pauschal 3 Jahre Vorversicherungszeit für jedes Kind gutgeschrieben. Die Regelung betrifft nicht nur leibliche, sondern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Gerne helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten bei der Berechnung Ihrer Vorversicherungszeiten. Sollten Sie sich bisher noch nicht für die Krankenversicherung der Rentner qualifizieren, erstellen wir gerne gemeinsam mit Ihnen einen Plan, wie Sie dieses Ziel ggf. noch erreichen.

Der Aufwand lohnt sich, denn Sie können bis zu 600 Euro monatlich sparen. Das entspricht in 10 Jahren nahezu 70.000 Euro.

Auch der Wechsel in die Familienversicherung Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin ist eine Möglichkeit zurück in die GKV zu wechseln. Die Flexirente ermöglicht es Ihnen unter Umständen, Ihre Bezüge unterhalb der erforderlichen Grenze von 470 Euro zu drücken.

Wie wäre es mit einer kleinen Auszeit im Ausland? Viele Rentner nutzen bspw. den Winter, um eine längere Zeit im Süden Europas zu verweilen. Das könnt auch im Hinblick auf Ihren Wechselwunsch interessant sein. Denn auch Menschen über 55 Jahren steht der Weg über das Europäische Sozialversicherungsabkommen offen. Was Sie dafür tun müssen, erfahren Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit unseren unabhängigen Versicherungsexperten.

Als Beamter in die GKV wechseln

Die meisten Beamte haben sicherlich noch nie über eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nachgedacht. Schließlich übernimmt Ihr Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht über die Beihilfe 50% – 80% der Behandlungskosten.

Das macht die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung für Beamte in der Regel sehr günstig.

Lohnt sich die freiwillige GKV für Beamte?

Ja, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann sich bei Beamten lohnen

  • wenn Sie relativ geringe Bezüge bekommen und viele Kinder haben. Diese können Sie kostenlos über eine Familienversicherung mitversichern. In der PKV profitieren zwar auch Familienangehörige von der Beihilfe, dennoch fallen für Kinder und (Ehe)Partner Kosten an.
  • wenn Sie Vorerkrankungen haben oder an chronischen Erkrankungen leiden.
  • wenn Sie eine Auszeit, ein Sabbath Jahr oder eine lange Beurlaubung aus familienbedingten Gründen planen.

Da die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihr Gehalt gekoppelt sind, sinken diese auch, wenn sich Ihre Bezüge wegen Stundenreduzierungen oder Auszeiten verringern.

Das Hamburger Modell

Noch attraktiver wird die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte mit dem sogenannten Hamburger Modell. Seit 2018 können sich Beamtenanwärter in Hamburg zwischen einer pauschalen Beihilfe und individuellen Beihilfe entscheiden. Während die individuelle Beihilfe für Beamten das bisherige Modell darstellt, ist die pauschale Beihilfe für alle Beamtenanwärter interessant, die in eine GKV wechseln möchten.

Die pauschale Beihilfe sieht nämlich vor, dass bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV der Dienstherr den Arbeitgeberanteil der gesetzlichen Krankenkasse übernimmt. Dadurch werden Beamte in der GKV nicht mehr schlechter gestellt als Angestellte.

Das Hamburger Modell wurde mittlerweile auch von anderen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen übernommen.

Wechsel von der PKV in die GKV als Beamter

Haben Sie sich zu Beginn Ihrer Beamtenlaufbahn für eine private Krankenversicherung entschieden, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln ohne Ihren Beamtenstatus zu verlieren.

Im Gegensatz zu Angestellten, werden Sie nämlich nicht versicherungspflichtig in der GKV, wenn sich Ihr Gehalt verringert. Dennoch gibt es Auswege aus der PKV, wenn Ihnen die Beitragszahlungen über den Kopf wachsen.

Neben dem Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis, bietet Ihnen auch eine längerfristige Beurlaubung die Möglichkeit, der gesetzlichen Familienversicherung Ihres Partners oder Ihre Partnerin beizutreten.

Unser Expertentipp: Die Krankenversicherung der Rentner

Fazit: Lohnt sich der Wechsel von der PKV zur GKV?

Der Hauptgrund für einen Wechselwunsch sind die hohen Versicherungsbeiträge im Alter und die mangelnde Flexibilität.
Sie genießen die Freiheit, die Ihnen das Leben gibt? Vielleicht gönnen Sie sich mal eine Auszeit, oder Sie ziehen für einen begrenzten Zeitraum ins Ausland. Sie möchten eine Geschäftsidee ausprobieren oder eine große Familie gründen?

Zwar können Sie auch innerhalb Ihrer PKV den Tarif ändern, trotzdem ist ein einkommensabhängiger Beitrag und die Möglichkeit alle Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern, in vielen Lebenslagen die bessere Wahl.

Besonders im Alter explodieren die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung förmlich. Vielen Menschen fällt es dann noch schwerer, die erforderlichen Beiträge zu bezahlen. Einigen droht sogar die Einstufung in den Notlagentarif

Ob sich auch für Sie der Wechsel in die GKV lohnt, lässt sich in einem kostenlosen Beratungsgespräch mit unseren Experten schnell klären. Rufen Sie uns noch heute an!

  • Sparen Sie bares Geld, in Situationen, in denen es wirklich wichtig ist.
  • Machen Sie Ihre Familienplanung nicht von den Gesundheitskosten abhängig.
  • Genießen Sie die Sicherheit, dass Ihre Krankenkasse alle Rechnungen sofort für Sie bezahlt.
  • Gehen Sie finanziellen Notlagen wegen ausstehender Rechnungen aus dem Weg.
  • Vermeiden Sie die Abhängigkeit von Ihrer privaten Krankenversicherung.

Welche Versicherung passt zu Ihnen? Wir beraten Sie gerne!

Sie sind selbständig, Beamter, Student oder Angestellter, dessen Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 5.362,50 € / Monat bzw. 64.350 EUR € / Jahr (2022) übersteigt? Dann haben Sie die Qual der Wahl. Denn Sie können sich privat krankenversichern.

Ob die private Krankenversicherung für Sie aber die beste Wahl ist, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Unabhängig und kompetent!

Häufig gestellte Fragen zum Wechsel in die GKV

Wann kann ich mich gesetzlich Versichern lassen?

Jeder Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro/Jahr (2021) ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Das bedeutet, dass Sie lediglich zwischen den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wählen können. Sie müssen sich aber für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und können nicht in eine private Krankenkasse wechseln.

Beamte, Selbstständige und Freiberufler, sowie Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sind versicherungsfrei. Sie können entweder in eine private Krankenversicherung wechseln oder sich freiwillig gesetzlich versichern. Ob Sie versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, entscheidet die gesetzliche Krankenversicherung nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Egal ob versicherungspflichtig oder versicherungsfrei – Seit 2009 gilt in Deutschland die Versicherungspflicht. Deshalb müssen sich alle Bürger krankenversichern.

Ich bin privat versichert. Warum ist es nur schwer möglich in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln?

Auf den ersten Blick ist es in der Tat komisch, dass privat Versicherte nicht in die GKV wechseln können. Sie hätten sich schließlich auch vor dem Eintritt in die PKV für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden können.

Der Hintergrund ist aber, dass eine private Krankenversicherung in jungen Jahren günstiger und attraktiver für die Versicherten ist. Sie bekommen in der PKV mehr Leistung für weniger Geld. Ab einem Alter von 35 wird die private Krankenversicherung immer mehr zu einem großen Kostenfaktor. Würden nun viele Versicherte wieder in die GKV wechseln, würde das zugrundeliegende Solidarprinzip der gesetzlichen Versicherung nicht mehr funktionieren.

Wir bei Tutario wissen aber, dass es viele Menschen gibt, die nicht allein aus Geldgier in das andere Versicherungssystem wechseln wollen, sondern weil sie sich in einer Notlage befinden. Deshalb haben wir uns darauf spezialisiert, Menschen zu helfen, die zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten.

Wann lohnt sich ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

Der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich immer dann, wenn sich Ihre finanzielle Situation so ändert, dass Ihre Beiträge zu einer finanziellen Belastung für Sie werden. Beispielsweise dann, wenn Ihre Lebens- oder Arbeitssituation sich ändert oder Sie im Alter nur eine geringe Rente zu erwarten haben. Denn die Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung passen sich immer an Ihr Einkommen an.

Finanzielle Vorteile haben auch Familien, denn alle Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr können über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden.

Können Selbständige auch wechseln?

Als Selbstständiger können Sie eigentlich nicht zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, es sei denn Sie werden wieder versicherungspflichtig. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie ihre Selbstständigkeit aufgeben, nur noch nebenberuflich selbständig tätig sind oder als Angestellter in einem Unternehmen arbeiten.

Allerdings gibt es auch darüber hinaus Möglichkeiten in die GKV zu wechseln. Beispielsweise über die Familienversicherung Ihres Ehepartners oder eingetragene Lebenspartners, über den Bezug von Arbeitslosengeld oder über das EU-Ausland.

Diese Möglichkeiten erscheinen auf den ersten Blick vielleicht abwegig. Wie Sie schnell und unkompliziert wieder in den GKV wechseln und welcher Weg für Sie der beste ist, prüfen wir gerne für Sie in einem kostenlosen Beratungsgespräch.

Ich bin älter als 55 Jahre. Kann ich trotzdem noch in eine GKV wechseln?

Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, ist der Wechsel in die GKV eigentlich ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung profitieren und im Alter von der Solidargemeinschaft.

Allerdings zahlen Sie zum Renteneintritt in der Regel dreimal höhere Beiträge in Ihrer PKV als noch mit 35 Jahren.

Auch wenn der Wechsel nicht gewünscht ist, können Sie über die Familienversicherung Ihres Ehepartners oder eingetragene Lebenspartners in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ist auch das nicht möglich, bleibt Ihnen immer noch der Weg über das europäische Sozialversicherungsabkommen. Wie das geht erfahren Sie hier.

Was ändert sich für mich, wenn ich in eine GKV wechsle?

Bei einem Wechsel in eine GKV ändert sich zuerst einmal der Beitrag. Dieser richtet sich nun nicht mehr nach Ihrem Vertrag mit der Krankenkasse, sondern nach Ihrem Einkommen. Im Vergleich zum Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung ändert sich darüber hinaus nicht viel. Die freie Arztwahl entfällt. Dafür werden die Behandlungskosten direkt von der Krankenversicherung übernommen.

Hatten Sie bisher ein umfangreiches Leistungsspektrum in Ihrem Vertrag, so werden Ihnen sicherlich schneller einige Unterschiede auffallen. Leistungen, die Ihnen wichtig sind, können Sie aber über eine private Zusatzversicherung versichern.

Was ist eine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?

Liegt Ihr jährliches Bruttogehalt als Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt, können Sie sich privat versichern. Liegt Ihr Gehalt unterhalb dieser Grenze, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Kran­ken­kas­se pflichtversichert. Die JAEG gilt nur für Arbeiter und Angestellte.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze orientiert sich am Durchschnittseinkommen und wird vom Gesetzgeber jährlich neu festgelegt.

Steigt ihr Gehalt im Laufe Ihres Berufslebens über die JAEG, sind Sie fortan freiwillig in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie können nun selbst entscheiden, ob Sie in eine private Krankenkasse wechseln möchten oder ob Sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Sinkt Ihr Bruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, sind Sie in der Regel automatisch gesetzlich krankenversichert. Ausgenommen hiervon sind Personen über 55 Jahren und solche, die von der Versicherungspflicht befreit sind.

Was ist eine Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, den Sie für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen.

Ihr Bruttogehalt fließt nur bis zu dieser Grenze in die Berechnung Ihrer Beiträge mit ein. Der Beitrag wird also gedeckelt.

Die Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen und wird jährlich neu festgelegt. 2022 liegt sie bei 58.050 Euro pro Jahr oder 4.837,50 Euro im Monat.

Was kann ich tun, wenn mir die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen?

Der Gesetzgeber gibt die Leistungen der GKV vor. Daher unterscheiden sich gesetzliche Krankenkassen in den angebotenen Leistungen kaum.

Möchten Sie aber beispielsweise eine zahnärztliche Behandlung, die über das gesetzliche Minimum hinaus geht und auch ästhetische Behandlungen umfasst, können Sie für genau diese Leistung eine private Zusatzversicherung abschließen.

Ähnliche Zusatzversicherungen gibt es für viele weitere Leistungen.

Ich kann die Beiträge meiner PKV nicht mehr nicht mehr bezahlen und wurde in den Notlagetarif eingestuft. Was kann ich tun?

Besteht bei Ihnen eine Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch und haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, dann können Sie in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II können Sie nur in den Basistarif Ihrer privaten Krankenkasse wechseln. Ob und wie ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung gelingt, hängt von Ihren individuellen Umständen ab. Gerne beraten Sie unsere unabhängigen Versicherungsexperten dazu.

Ich war im Ausland privat versichert. Kann ich in die deutsche GKV wechseln?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) privat versichert waren, wechseln Sie in eine private Krankenversicherung Ihrer Wahl. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie jünger als 55 Jahre sind und nach deutschem Recht versicherungspflichtig in der GKV werden, oder wenn Sie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse Ihres Partners oder Ihrer Partnerin aufgenommen werden.

Waren Sie nicht in Deutschland oder einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR versichert, wechseln Sie in die gesetzliche Krankenversicherung, es sei denn, Sie sind nach deutschem Recht nicht versicherungspflichtig.

Unser Expertentipp: Über das europäische Sozialversicherungsabkommen können Sie mit gewissen Einschränkungen auch dann noch in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Sie älter als 55 Jahre sind. Am besten informieren Sie sich frühzeitig vor Ihrer Anmeldung in Deutschland. Unsere unabhängigen Experten beraten Sie gerne.

Ihre Frage wurde noch nicht beantwortet? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

Viele Aspekte lassen sich nicht pauschal klären. Um zu schauen, ob ein Wechsel für Sie wirklich sinnvoll ist, sollten Sie sich von unabhängigen Experten beraten lassen. In einem Gespräch können wir alle relevanten Facetten Ihrer derzeitigen Lebenssituation beleuchten und Ihnen anschließend eine klare Empfehlung aussprechen. Unsere Experten verfügen über mehr als 15 Jahre Erfahrung beim Wechsel von der PKV in die GKV. Wir sind kompetent, ehrlich und nicht an bestimmte Versicherungen gebunden. Daher bekommen Sie bei Tutario immer die Lösung, die am besten zu Ihnen passt!

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Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung:

Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet. Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).

Verweise:

1.Bis zum 69. Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70. Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann