Der PKV Notlagentarif

Alles was Sie zum Notlagentarif Ihrer PKV wissen müssen.

Der PKV Notlagentarif – Alles was Sie zum Notlagentarif Ihrer PKV wissen müssen. Notlagentarif

Was ist der Notlagentarif?

Der Notlagentarif ist kein Tarif, den ein privat Versicherter selbst wählen kann. Versicherte, die mit ihren Krankenkassenbeiträgen länger im Rückstand sind, werden seit 2013 per Gesetz von ihrer privaten Krankenkasse in den Notlagentarif eingestuft. Das soll den Versicherten die Möglichkeit geben, ihre Beitragsschulden wieder abzubauen oder zumindest weniger neue Schulden anzuhäufen.

Was ändert sich, wenn ein Versicherter in den Notlagentarif eingestuft wird?

Zuerst sinken die Beiträge auf ungefähr 100 Euro im Monat. Zusammen mit dem Beitrag werden aber auch die Leistungen erheblich eingeschränkt. Die Krankenkasse zahlt nur noch absolut notwendige Behandlungen.

Sofern Sie von Ihrer Krankenversicherung eine Card erhalten haben, verliert diese im Notlagentarif ihre Gültigkeit. Ihre Versicherung kann außerdem anordnen, dass weitere Zusatzversicherungen für die Zeit des Notlagentarifs ebenfalls ruhen müssen.

Die Leistungen des Notlagentarifs wurden vom Gesetzgeber festgelegt und unterscheiden sich bei den Krankenversicherungen nicht voneinander.

Der Notlagentarif im Detail:

Wann komme ich in den Notlagentarif?

In Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht. Ihre Krankenversicherung kann Ihnen deshalb nicht kündigen, wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind. Damit Sie als Versicherungsnehmer eine Chance haben Ihre Beitragsschulden abzubauen, wurde 2013 der Notlagentarif eingeführt.
Der Gesetzgeber sieht dabei ein zweistufiges Mahnverfahren vor, das wie folgt funktioniert:

  1. Nach zwei ausstehenden Beitragsrechnungen wird Ihnen Ihre Versicherung eine Mahnung zusenden. Mit der Mahnung fallen ein Säumniszuschlag in Höhe von 1% und eine Mahngebühr an.
  2. Konnten Sie 2 Monate nach Erhalt der Mahnung noch nicht alle Beiträge zahlen, erhalten Sie eine zweite Mahnung.
  3. Ist einen Monat nach Erhalt der 2. Mahnung noch mindestens ein Monatsbeitrag offen, wird Sie Ihr Versicherer höchstwahrscheinlich in den Notlagentarif einstufen.
Notlagentarif

Was muss ich tun, wenn ich die erste Mahnung von meiner Krankenversicherung erhalten habe?

Was muss ich tun, wenn ich die erste Mahnung von meiner Krankenversicherung erhalten habe? Vermeiden Sie auf jeden Fall die Einstufung in den Notlagentarif! Als Erstes sollten Sie klären, ob sich Ihre finanzielle Lage rasch wieder ändert, oder ob Sie wohl möglich für einen längeren Zeitraum Probleme mit der Beitragszahlung haben werden.

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Vielleicht ist eine Stundung der Beiträge möglich. Ihr Versicherer ist dazu allerdings nicht verpflichtet.

Wenn sich Ihre Lage in absehbarer Zeit nicht ändert, ist der Wechsel in den Basistarif Ihrer Krankenversicherung meist die beste Alternative. Die Leistungen im PKV Basistarif entsprechen denen einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Höchstbeitrag ist gesetzlich gedeckelt und es werden keine Risikozuschläge mehr erhoben.

Unabhängig davon, ob Sie bereits in den Notlagentarif eingestuft wurden oder nicht, sollten Sie klären, ob Sie hilfebedürftig sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

  • Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I, können Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
  • Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, wechseln Sie in den Basistarif Ihrer privaten Krankenversicherung und das Jobcenter zahlt einen Teil Ihrer Beiträge.
Unser Tipp: Hat sich Ihre finanzielle Lage wieder stabilisiert, sollten Sie Ihre bestehenden Verträge überprüfen. Es ist gut möglich, dass sich ein Wechsel in einer andere PKV oder sogar in die GKV für Sie lohnt. Besonders junge Menschen, die bisher noch keine hohen Altersrückstellungen gebildet haben, können von günstigeren Tarifen bei einer anderen privaten Krankenversicherung profitieren.

Informieren Sie sich jetzt über den Wechsel in eine GKV oder in eine andere PKV.

Welche Rechnungen zahlt meine Krankenversicherung im Notlagentarif noch?

Ihre Krankenkasse zahlt im Notlagentarif nur noch die Behandlungen von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Absolut notwendige Behandlung bei chronischen Erkrankungen, sowie ambulante und stationäre Aufenthalte werden ebenfalls bezahlt.

Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche, Schwangere und die Mutterschaftszeit. Diese Gruppen gelten aus besonders schutzbedürftig und erhalten daher auch notwendige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Die Leistungen fallen damit aber weit unter das Niveau des Basistarifs oder einer gesetzlichen Krankenversicherung.

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Mit dem Notlagentarif zum Arzt.

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt offen über Ihre Situation. Vor Behandlungsbeginn muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wissen, dass Sie sich im Notlagentarif befinden. Denn im Gegensatz zum Standard- oder zum Basistarif sind Ärzte im Notlagentarif an andere Gebührensätze gebunden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt auf jeden Fall, ob die jeweilige Behandlung auch vom Notlagentarif abgedeckt wird. Es ist gut möglich, dass Sie auf den Kosten einer vermeintlich akuten Behandlung sitzen bleiben, weil Ihr Arzt oder Ihre Versicherung diese nicht als akut einstuft.

Im schlimmsten Fall kann sich Ihre finanzielle Situation dadurch nochmals stark verschlechtern.

Es kann durchaus passieren, dass Ärzte die Behandlung wegen des Notlagentarifs ablehnen, da Sie dadurch weniger verdienen.

Schutzbedürftige wie Kinder, Jugendliche, schwangere Frauen und junge Mütter erhalten zwar mehr Leistungen. Dennoch ist auch ihre Versorgung nicht optimal.

Weiß Ihr Arzt oder Ihre Ärztin von Ihrer Einstufung und ist die Notwendigkeit der Behandlung geklärt, erhalten Sie nach wie vor eine Rechnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Diese müssen Sie aber nicht auslegen, sondern können sie direkt an Ihre Versicherung weiterleiten. Wissen Arzt oder Ärztin von Ihrer Situation, werden diese ihre Forderungen bei Zahlungsverzug in der Regel direkt beim Versicherer geltend machen.

Unser Expertentipp:

Menschen, die in den Notlagentarif eingestuft wurden, leiden häufig darunter, dass sie bei Ärzten abgewiesen werden und bei jeder Behandlung nachfragen müssen, ob diese Leistung tatsächlich bezahlt wird. Sind finanzielle Schwierigkeiten absehbar, wechseln Sie frühzeitig in den Basistarif Ihrer Krankenversicherung. Kommen Sie dann in Zahlungsverzug, kann Sie Ihr Versicherer nicht mehr in den Notlagentarif herabstufen.

Wurden Sie bereits in den Notlagentarif eingestuft, bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Versorgung für geringe Extrakosten erheblich zu verbessern! Schließen Sie jetzt bspw. eine Europäische Zusatzversicherung ab. Damit sind nahezu alle Behandlungen wieder versichert und Sie müssen niemanden über Ihre finanzielle Situation informieren.

Unsere unabhängigen Versicherungsexperten helfen Ihnen dabei, eine auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Lösung zu finden. Denn wir möchten, dass Sie sich bei Ihrem nächsten Arztbesuch wieder wohlfühlen!

Vorsicht bei zu hohen Gebührensätzen!

Haben Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin vor Behandlungsbeginn nicht über Ihre Situation aufgeklärt, wird die Behandlung zum normalen Gebührensatz für Privatpatienten abgerechnet. In diesem Fall erstattet Ihre Versicherung nur die Kosten für den niedrigeren Gebührensatz. Die Differenz müssen Sie zahlen!

Für diesen Fall können Sie aber vorsorgen. Wir beraten Sie gerne, wer im Falle einer falschen Gebührenabrechnung die Kosten für Sie übernehmen kann!

Beiträge im Notlagentarif

Jede private Krankenversicherung errechnet für seine Mitglieder einen einheitlichen Notlagentarif. Selbstbehalte, Zuschläge und Kosten für die Altersrückstellung aus Ihrem Normaltarif entfallen. Haben Sie bereits Altersrückstellungen gebildet, können bis zu 25% des monatlichen Beitrages darüber finanziert werden. Säumniszuschläge fallen allerdings auch im Notlagentarif an.

Angestellte profitieren zusätzlich davon, dass der Notlagentarif arbeitgeberzuschussfähig ist.

Der Beitrag hängt also von der Höhe Ihrer Altersrückstellungen, von Ihrer Krankenversicherung und einigen weiteren Faktoren ab. In der Regel zahlen Sie 100 – 125 Euro monatlich für Ihre Krankenversicherung.

Rückkehr aus dem Notlagentarif in ihren alten Normaltarif.

Genauso wie Sie automatisch in den Notlagentarif herabgestuft werden, wenn Sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, funktioniert auch der umgekehrte Weg. Sobald alle ausstehenden Rechnungen, Säumniszuschläge und Mahngebühren beglichen wurden, wechseln Sie automatisch zurück in Ihren Normaltarif.

Die Umstellung erfolgt in der Regel aber nicht sofort, sondern erst ab dem 1. des übernächsten Monats.

Alles wie vorher?

Nein! Leider ist nach der Rückkehr in den Normaltarif meist nicht alles wie vorher. Mussten Sie längere Zeit den Notlagentarif in Anspruch nehmen, steigen Ihre Beiträge nach der Rückkehr in den Normaltarif an, um die verwendete bzw. nicht gezahlte Altersrückstellung wieder ausgleichen zu können. Auch Beitragsanpassungen, die während dieser Zeit von Ihrem Versicherer vorgenommen wurden, werden nun berücksichtigt.

Hatten Sie vorher Zusatzversicherungen, die beim Wechsel in den Notfalltarif gekündigt wurden, müssen diese nun neu beantragt werden. Dies verlangt meist eine erneute Gesundheitsprüfung und neue, teurere Tarife.

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Notlagentarif – Chance oder Risiko?

Der Notlagentarif wurde geschaffen, um privat versicherten Menschen in finanziell schwierigen Situationen zu helfen. Sie erhalten die Möglichkeit durch geringe Krankenversicherungsbeiträge ihre Schulden zu minimieren oder sogar zu tilgen. Hat sich Ihre finanzielle Situation wieder verbessert, können Sie wieder zurück in Ihren Normaltarif.

Führt ein unvorhersehbares Ereignis zu einer kurzzeitigen finanziellen Notlage, kann Ihnen der Notlagentarif in der Tat helfen. Sind die finanziellen Probleme allerdings absehbar und nicht nur von kurzer Dauer, gibt es bessere und günstigere Lösungen.

Sind Ihre Beiträge im Normaltarif zu hoch?

Wenn Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, tun Sie dies überwiegend in der Überzeugung, dass Sie die Beiträge – auch wenn diese im Alter stark ansteigen – bezahlen können.

Das Leben verläuft aber häufig nicht gradlinig. Gerade in der heutigen Zeit ist ein kurviger Lebenslauf nicht mehr die Ausnahme. Auszeiten, berufliche Umorientierung, Elternzeit, Selbstständigkeit und anschließend wieder ein Angestelltenverhältnis sind längst nichts ungewöhnliches mehr. Weder bei Männern noch bei Frauen.

Daher kommt es immer häufiger vor, dass die Beiträge der PKV für viele Versicherte zur Belastung werden.

Unsere Empfehlung lautet daher: Denken Sie frühzeitig daran, was es bedeutet privat versichert zu sein. Wir zeigen Ihnen gerne, welche Alternativen es zu Ihrer bestehenden privaten Krankenversicherung gibt. Lassen Sie sich am besten noch heute beraten, bevor es zu spät ist!

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Das Team drängt auf keinen Abschluss und rät im Zweifelsfall sogar davon ab. Ich bin sehr zufrieden, weiter so!

Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung:

Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet. Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).

Verweise:

1.Bis zum 69. Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70. Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann