Richtig versichert im Ausland: So regeln Sie Ihre Krankenversicherung beim Auswandern
Wenn Sie Ihren offiziellen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgeben und lediglich für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise zur Überwinterung im Süden oder für einen mehrmonatigen Urlaub – ins Ausland gehen, bleibt Ihr bestehender Versicherungsschutz in der Regel vollumfänglich in Deutschland bestehen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der Heimat.
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Schutz innerhalb der EU und des EWR
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Diese befindet sich meist bereits auf der Rückseite Ihrer deutschen Gesundheitskarte.
Sie berechtigt Sie dazu, alle medizinisch notwendigen Leistungen in Anspruch zu nehmen, die während Ihres Aufenthalts unaufschiebbar werden. Die Abrechnung erfolgt dabei nach den Sätzen und Bedingungen des jeweiligen Gastlandes.
Sofortige Zusage
Im Ausland genauso gut geschützt sein
Wichtige Ergänzung durch private Vorsorge
Trotz der EHIC ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung dringend ratsam. Der Grund: Die gesetzlichen Kassen übernehmen oft nicht die Kosten für Behandlungen in Privatkliniken oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Zudem gibt es Länder, in denen die EHIC in der Praxis nur eingeschränkt akzeptiert wird, was hohe private Zuzahlungen zur Folge haben kann.
Berufliche Entsendungen: Sollten Sie sich aus rein beruflichen Gründen vorübergehend im Ausland aufhalten, liegt die Verantwortung für die Koordination und Sicherstellung Ihres Versicherungsschutzes normalerweise bei Ihrem Arbeitgeber, der die entsprechenden Formalitäten mit der Krankenkasse klären muss.
Dauerhafte Auswanderung innerhalb der Europäischen Union
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz permanent in ein anderes EU-Land (oder Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) verlegen, ändert sich die organisatorische Grundlage Ihres Schutzes, auch wenn die Versicherungspflicht oft in Deutschland bestehen bleibt.
Fortbestand des Versichertenstatus: In der Regel bleiben Sie weiterhin Mitglied Ihrer deutschen Krankenkasse, sofern Sie im Zielland keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen (z. B. als Rentner).
Das S1-Formular: Damit Sie im neuen Wohnsitzland vollen Zugriff auf das dortige Gesundheitssystem erhalten, müssen Sie bei Ihrer deutschen Kasse das Dokument S1 (früher E 121) anfordern. Mit diesem Formular registrieren Sie sich beim Krankenversicherungsträger vor Ort. Dadurch erhalten Sie eine lokale Versichertenkarte und haben Anspruch auf alle Sachleistungen des Gastlandes zu denselben Bedingungen wie die Einheimischen.
Informationspflicht: Es ist essenziell, den Umzug vorab schriftlich zu melden, damit die Kasse prüfen kann, welche Leistungen im Zielland abgedeckt sind und ob zusätzliche private Ergänzungen sinnvoll sind.
Langfristiger Aufenthalt in Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)
Notwendigkeit privater Absicherung: Da der Schutz der GKV außerhalb der EU erlischt, müssen Sie zwingend eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Hierbei haben Sie meist zwei Optionen: Entweder Sie versichern sich direkt bei einem lokalen Anbieter im Zielland oder Sie wählen eine internationale Krankenversicherung (Expat-Versicherung), die speziell auf die Bedürfnisse von Auswanderern zugeschnitten ist.
Eingeschränkter Leistungsumfang: Beachten Sie, dass viele Auslandstarife primär auf die Behandlung von Akutfällen und Unfällen sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport fokussiert sind. Chronische Leiden, Zahnersatz oder Routineuntersuchungen sind oft nur in teureren Premium-Tarifen enthalten oder unterliegen langen Wartezeiten.
Alters- und Gesundheitsprüfung: Im Gegensatz zur GKV fordern private Anbieter oft eine Gesundheitsprüfung. Zudem steigen die Beiträge im Alter deutlich an, und ab einer bestimmten Altersgrenze ist der Neuabschluss oft schwierig oder unmöglich.
Spezielle Regelungen für Rentner im Ausland
Für Bezieher einer deutschen Rente gelten je nach Zielregion sehr unterschiedliche Regeln:
Innerhalb der EU: Rentner, die ausschließlich eine deutsche Rente beziehen und in Deutschland pflichtversichert sind, behalten ihren Versicherungsschutz bei einem Umzug innerhalb der EU vollumfänglich bei. Sie profitieren weiterhin von den Leistungen der deutschen Kasse, koordiniert über das oben genannte S1-Verfahren. Achtung: Sobald Sie eine zusätzliche Rente aus einem anderen Land beziehen oder im Ausland arbeiten, endet dieser Status meist.
Außerhalb der EU: Hier bricht der gesetzliche Schutz komplett weg. Rentner erhalten zwar ihre Rente weltweit ausgezahlt, müssen sich aber für Krankheitskosten zu 100 % privat absichern.
Finanzieller Zuschuss: Wer im Ausland privat oder freiwillig versichert ist, kann bei der Rentenversicherung einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragen, um die monatlichen Fixkosten zu senken.
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