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Frage

Die wichtigsten Fragen – und mehr.

Wir haben für unsere Kunden exklusive Lösungen geschaffen, um Sie dennoch im Bereich Pflege absichern zu können. Wir haben Kooperationen mit deutschen Pflegeversicherern wie der Allianz Krankenversicherung und der DKV Krankenversicherung geschlossen. Beide bieten Ihnen eine private Pflegetagegeldversicherung an, als Ergänzung zu Ihrer

europäischen Krankenversicherung. Beide leisten in den Pflegegraden 0 bis 5 im ambulanten und stationären Bereich auch ohne Vorleistung einer deutschen Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung und das nicht nur in Deutschland, sondern weltweit.

Natürlich können Sie auch eigenständig eine private Pflegetagegeldversicherung abschließen, es gibt mehr als 40 private Krankenversicherungen, die private Pflegeversicherungen anbieten. Diese privaten Pflegetagegeldversicherungen, haben allerdings in Ihren AVBs (allgemeinen Versicherungsbedingungen) aufgeführt, dass Sie nur
unter Vorleistung einer deutschen Krankenversicherung und unter Vorleistung einer Pflegepflichtversicherung Leistungen übernehmen.

Sollte nun ein Pflegefall eintreten, können Sie jedoch keine deutsche Krankenversicherung und keine Pflegepflichtversicherung nachweisen und somit würde von Seiten der Versicherer eine Kostenübernahme abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Leistung gar nicht gegeben sind.

Nein, es gibt Ausschlüsse, zum Beispiel für bereits bekannte Erkrankungen, Schwangerschaft, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen etc. Bitte lesen Sie hierzu die offizielle Leistungsbeschreibung.

Oft verbindet man Pflegebedürftigkeit mit dem Alter, aber Pflegebedürftigkeit kann auch mit 30 oder 40 Jahren z.B. durch eine schwere Krankheit wie Krebs oder als Unfallfolge entstehen. Sie sollten sich also auch in jüngeren Jahren hier finanziell absichern. Spätestens für die Beantragung der gesetzlichen Rente, müssen Sie sowohl eine Kranken- als auch eine Pflegeversicherung nachweisen, sonst wird im Normalfall kein Rentenantrag genehmigt.

Zur Beantragung des Rentenanspruches, reicht der Nachweis einer Europäischen Krankenversicherung mit einer privaten Pflegeversicherung aus. Es ist per Gesetz keine deutsche Krankenversicherung (gesetzliche / private Krankenversicherung) vorgeschrieben, um den Rentenanspruch zu beantragen. Generell leistet die private Pflegeversicherung bei Krankheit oder Unfall in jedem Alter.

Es ist möglich, Sie nach einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft in einer Europäischen Krankenversicherung und den Nachweis einer privaten Pflegeversicherung wieder ins deutsche Krankenversicherungssystem zurückzuführen. Es handelt sich hierbei um exklusive Sonderlösungen und Rahmenvereinbarungen für unsere Kunden, die wir für Sie mit deutschen Krankenversi-

cherungen abgeschlossen haben. Hierzu benötigen Sie eine Pflegeversicherung. Wichtigste Bedingung für die Rückführung in eine deutsche Krankenversicherung ist, daß die Beiträge zur europäischen Krankenversicherung und zur Pflegetagegeldversicherung ohne Beitragsrückstand beglichen wurden. Gerne informieren wir Sie auch über die Lösungen sofort wieder ins deutsche Krankenversicherungssystem zurückzukehren.

Im Bereich der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung besteht eine Wartezeit von 2 Jahren. Um Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu erhalten, müssen Sie mind. 2 Jahre versichert gewesen sein.
Ich Bereich der privaten Pflegepflichtversicherung besteht eine Wartezeit von bis zu 5 Jahren.
Die Wartezeit richtet sich nach dem Zeitraum, wie lange Sie in den letzten

10 Jahren Pflegepflichtversichert waren. Hierzu müssen mind. 5 Jahre Versicherungszeiten nachgewiesen werden. Das heißt, auch wenn Sie wieder über uns in eine deutsche Krankenversicherung zurückgeführt wurden, leistet die Pflegepflichtversicherung nicht sofort, sondern meistens erst nach 2 bis 5 Jahren, je nach vorheriger Versicherungslücke. In dieser Zeit sollte die private Pflegeversicherung weitergeführt werden.

Pflegebedürftigkeit hat nichts mit dem Alter zu tun, Pflegebedürftigkeit kann auch mit 30 oder 40 Jahren z.B. durch eine schwere Krankheit wie Krebs oder als Unfallfolge entstehen.

Die Pflegeversicherung leistet nach Feststellung der Pflegestufe welche durch den medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherungen (MDK) festgestellt wird und dies sogar weltweit.

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Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung

Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet. Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).

Verweise:

1. Bis zum 69. Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70. Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann

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