Zurück in die gesetzliche
Krankenversicherung wechseln
Wir prüfen Ihre Möglichkeiten rechtssicher begleitet durch unseren Kooperationspartner. ADIURO – Rechtsanwälte, Hannover
- Auch für Selbstständige
- Auch für Personen über 55 Jahren
- Mit Rechtsgutachten
- 97% Erfolgsquote bei über 1.000 Prüfungen
- Kostenlose Beratung
- Sparen Sie bis zu 70% der aktuellen Beiträge
Bleiben Sie im Alter finanziell unabhängig und sparen Sie jeden Monat bares Geld durch einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung!
Zahlen Sie bereits jetzt viel für Ihre private Krankenversicherung (PKV)? Dann denken Sie daran, dass Ihre Beiträge im Alter jährlich nochmals um bis zu 10% steigen!
Handeln Sie deshalb rechtzeitig, und kehren Sie zurück in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit lebenslang finanzierbaren Beiträgen!
- Im Alter sparen Sie so bis zu 10.000 Euro jährlich!
Sie denken, ein Wechsel von der GKV in die PKV ist nicht möglich?
Wir wissen, ein Wechsel in die GKV ist fast immer möglich! Seit über 10 Jahren beraten und begleiten wir unsere Kunden auf ihrem Weg von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wie wechseln Sie von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung?
Wie Ihr Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung aussieht, ist abhängig von Ihrem Alter, Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstatus und davon ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind.
Sie können bspw. über die Familienversicherung, eine Gehaltsanpassung, den Wechsel in ein Anstellungsverhältnis oder über das europäische Freizügigkeitsgesetz in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
In vielen Fällen lohnt sich ein Wechsel sofort. In einigen Fällen – besonders bei Menschen über 55 Jahren – können Beratungshonorare anfallen, deren Kosten sich aber bereits nach 9-12 Monaten amortisieren.
Lassen Sie sich jetzt von unseren Versicherungsexperten kostenlos und unabhängig beraten und erfahren Sie bereits in Kürze, welcher Weg für Sie der beste zurück in die GKV ist!
Ihre Versicherungsexperten von Tutario
Jetzt prüfen, ob ein Wechsel in die GKV auch bei Ihnen möglich ist!
Oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Die wichtigsten Fragen zur Rückführung in die gesetzliche Krankenversicherung
Wie hoch ist meine Ersparnis bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?
Beispielrechnung für einen Rentner:
- 830 EUR monatlicher PKV Beitrag (inkl. Pflegeversicherung) + 900 EUR Selbstbeteiligung pro Jahr
- 1300 EUR monatliche Rente
- 134,55 EUR monatlicher Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ersparnis nach 1 Jahr: 9.245,40 EUR
- Ersparnis nach 20 Jahren: 184.908 EUR
Kann ich auch wieder zurück in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Freiwillige Mitglieder der GKV können jederzeit wieder in die PKV wechseln. Unabhängig von Ihrem Alter.
Ich bin älter als 54 Jahre, selbstständig oder Rentner. Kann ich wirklich in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln und ist dieser Weg rechtssicher?
Sie können das Europäische Freizügigkeitsgesetz nutzen, um wieder in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Gerne begleiten wir Sie gemeinsam mit unseren Juristen auf Ihrem Weg und erstellen Ihnen hierzu ein passendes Rechtsgutachten.
Auch mit über 55 Jahren können Sie noch von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln – allerdings ist es bis 54 Jahre einfacher. Dennoch müssen Sie nicht für immer in der privaten Versicherung bleiben, im Gegenteil, ein Wechsel kann für Sie lohnend sein.
Oftmals können Sie mit dem Wechsel in die gesetzliche Versicherung bares Geld sparen. Günstige Tarife mit attraktiven Leistungen können Sie in jungen Jahren gelockt haben, doch leider werden private Versicherungen im Alter deutlich teurer. Auch andere Gründe können für einen Wechsel sprechen.
Eine wirtschaftliche Notlage oder steigende Beträge bei zu geringer Rente können beispielsweise dafür sorgen, dass Sie sich ihre private Krankenversicherung nicht mehr leisten können. Nach drei Monaten Beitragsrückstand werden sie automatisch in den Notlagentarif eingestuft. Dieser ist günstig, bietet jedoch weniger Leistungen als die gesetzliche Versicherung. Vorsorgeuntersuchungen werden hier beispielsweise nicht abgedeckt, weswegen spätestens dann über einen Wechsel in die GKV nachgedacht werden sollte.
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- Keine Knebelverträge
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- Individuelle Anpassung
Krankenversicherung wechseln – aber wie?
Es gibt einige Wege für den Wechsel von der PKV in die GKV. Dieser Weg ist so individuell wie Sie und wird von uns für jeden Einzelfall geprüft. Dabei bewegen wir uns immer innerhalb eines legalen Rahmens und kennen das fünfte Sozialgesetzbuch wie unsere Westentasche. So können beispielsweise Regelungen zur Familienversicherung genutzt werden und auch das EU-Recht mit seinem Freizügigkeitsgesetz kann bei einem Wechselwunsch greifen.
Durch die enge Zusammenarbeit mit Anwälten und Steuerberatern behalten wir jeden rechtlichen Aspekt im Auge und können Ihnen auf Wunsch ein Gutachten erstellen.
- Die Beratung und Prüfung einer Wechselmöglichkeit ist kostenlos.Im Erfolgsfall wird ein aufwandsabhängiges Honorar berechnet.
Basierend auf 40 Bewertungen
Es wurde sich für die Beratung ausgiebig Zeit genommen, sehr professionell!
Ich fühle mich rundum gut aufgehoben. Mega Service.
100% ige Weiterempfehlung meinerseits!
Vielen Dank für die tolle Beratung!
Nette Beratung,,
Top Unternehmen
Das Team drängt auf keinen Abschluss und rät im Zweifelsfall sogar davon ab. Ich bin sehr zufrieden, weiter so!
Wichtiger Hinweis zur Europäischen Krankenversicherung:
Die Tarife ausländischer EWR-Dienstleister bieten eine umfassende Absicherung der Kosten im Krankheitsfall. Alle angebotenen Krankenversicherer sind gem. §193 VVG. als EWR Dienstleister und damit für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zugelassen. Diese Tarife sind ausschließlich für gänzliche Unversicherte, Auslandsrückkehrer oder für befristete Aufenthalte in Deutschland geeignet. Die Tarife sind nicht geeignet, um damit eine bereits bestehende deutsche Krankenversicherung zu ersetzen (keine substitutive Krankenversicherung).
Verweise:
1. Bis zum 69. Lebensjahr ist eine Antragstellung ohne Gesundheitsprüfung möglich, ab dem 70. Lebensjahr erfolgt eine obligatorischen Gesundheitsprüfung, die unter Umständen zur Ablehnung eines Antrages führen kann